Was Angehörige, Freunde, Nachbarn, Bekannte der oder des Betroffenen wissen und beachten sollten

Sie haben den Verdacht oder das sichere Wissen, dass ein Mensch in Ihrem Umfeld eine Straftat erlebt hat oder fortlaufend erlebt. Es ist zunächst für viele Menschen erschreckend zu erfahren, dass das, was man sonst nur in der Zeitung liest oder im Fernsehen oder Internet sieht und hört, plötzlich in unmittelbarer Nähe Wirklichkeit ist. Das kann bei Ihnen verschiedene Gefühle auslösen, die Sie bisher bei sich nicht kannten und die Sie vielleicht auch nicht haben wollen. Dazu gehören insbesondere Angst, Wut, Ohnmachtsgefühle, Rachegedanken und Hilflosigkeit. Es ist verständlich und normal, wenn Sie solche Gefühle haben. Allerdings ist es in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse des Menschen in Ihrem Umfeld, der von einer Straftat betroffen ist, sehr wichtig, dass Sie sich mit diesen Gefühlen auseinander setzen. Wenn Sie das nicht tun, können Sie mit Ihren Gefühlen den Betroffenen oder die Betroffene in Ihrem Umfeld zusätzlich belasten.

Sie müssen sich nicht allein mit Ihren Erfahrungen und Gefühlen auseinandersetzen. Mit selbst nicht davon betroffenen Freunden können Sie vertraulich darüber reden. Außerdem finden Sie in vielen Einrichtungen und Institutionen, die Sie in der Liste der Unterstützungseinrichtungen aussuchen können, Gesprächspartner, um über Ihre Situation, die Situation des Menschen in Ihrem Umfeld und Möglichkeiten für Ihr weiteres Handeln reden und sich beraten lassen zu können.

Einige Vorüberlegungen und Hinweise finden Sie in den folgenden Abschnitten:

Was bedeutet das für Sie selbst?

Die Information, dass ein Mensch in Ihrem Umfeld eine Straftat erlebt hat oder noch weiterhin erlebt, wie es zum Beispiel bei häuslicher Gewalt, Stalking und Sexualstraftaten der Fall sein kann, löst häufig ein Gefühl der Unsicherheit aus.
Dies gilt zunächst für die Frage, ob Sie das glauben können, was Sie erfahren haben. Eine einheitliche und eindeutige Antwort hierauf gibt es nicht. Allerdings kann es Ihnen für Ihr weiteres Verhalten helfen, wenn Sie zunächst einmal davon ausgehen, dass Ihre Informationen stimmen. Sie können sich dann Gedanken darüber machen, wie Sie mit der Information selber umgehen wollen, ob die oder der Betroffene Ihnen nahesteht, vielleicht Gesprächsbereitschaft oder sonstige Hilfe von Ihnen erwartet und ob er oder sie unmittelbare Hilfe benötigt. Diese Gedanken müssen Sie sich nicht allein machen. Sie können sich Beratung und Hilfe bei Unterstützungseinrichtungen suchen, die Sie in der Liste der Unterstützungseinrichtungen finden.

Je nach dem Verhältnis, in dem Sie zu der oder dem Betroffenen stehen, können sich weitere Fragen ergeben:
Wenn Ihnen die Information vertraulich mitgeteilt wurde, hat dies zur Folge, dass Sie sie nur eingeschränkt weitergeben sollten. Außerdem kann von Bedeutung sein, ob Sie auch den Beschuldigten oder die Beschuldigte kennen und sich vielleicht in einer Zwickmühle befinden oder sogar bedroht fühlen. Eine einheitliche Antwort auf diese Fragen gibt es nicht. Vielmehr müssen solche Fragen – gegebenenfalls unter Einbeziehung der oder des Betroffenen – sorgsam überdacht und beraten werden. Hierfür sollten Sie sich stets Hilfe holen.

Was bedeutet das für Sie als Kollegin oder Kollege?

Wenn die oder der Betroffene eine Kollegin oder ein Kollege ist, kann sich für Sie vor allem die Frage stellen, wie Sie weiter mit ihr oder ihm umgehen. Aber auch die Überlegung, ob Vorgesetzte oder andere Kolleginnen und Kollegen bereits informiert sind oder informiert werden sollen, kann für Sie bedeutsam werden. Dabei sollten Sie stets bedenken, dass die oder der Betroffene vielleicht keinesfalls möchte, dass weitere Personen, insbesondere Vorgesetzte, davon erfahren. Dies sollten Sie versuchen, vorsichtig abzuklären. Vielleicht weiß die oder der Betroffene noch nicht, dass Sie Informationen haben. Deshalb kann es für die Betroffene oder den Betroffenen hilfreich sein, dass Sie sachlich ein offenes Gesprächsangebot machen, aber nicht auf ein Gespräch drängen.

Was bedeutet das für Sie als Freundin oder Freund?

Wenn der oder die Betroffene Ihre Freundin oder Ihr Freund ist, können zusätzliche Fragen auf Sie zukommen. Nicht nur die Frage, wie Sie mit dem oder der Beschuldigten umgehen, wenn Sie ihn oder sie eventuell auch kennen, ist dabei von Bedeutung. Es kann auch sein, dass durch das Erleben der Straftat Ihre Freundschaft gefährdet wird. Betroffene haben häufig erhebliche Scham- und Schuldgefühle, wenn sie eine Straftat erlebt haben. Das kann dazu führen, dass sie besonders empfindlich sind und sich zurückziehen. Zugleich kann Ihre Freundin oder Ihr Freund als Betroffene oder Betroffener auch das Vertrauen zu Ihnen verlieren, wenn Sie auch den Beschuldigten oder die Beschuldigte kennen oder mit ihr oder ihm befreundet sind. Soweit das möglich ist, können Sie versuchen, diese Fragen mit Ihrer Freundin oder Ihrem Freund sachlich und offen zu besprechen. Sie können aber gerade auch in solchen Situationen Beratung in Anspruch nehmen. Die meisten Institutionen in der Liste der Unterstützungseinrichtungen beraten nicht nur Betroffene, sondern auch Menschen aus dem Umfeld.

Was bedeutet das für Sie als Nachbarin oder Nachbar?

Wenn die oder der Betroffene in Ihrer Nachbarschaft lebt, kann es sein, dass sie oder er in keiner Weise mit Ihnen über Ihre Informationen reden möchte. Grund dafür können Scham, Schuldgefühl oder Angst sein. Je nachdem, wie gut Ihr nachbarschaftliches Verhältnis ist, können Sie sich als Gesprächspartnerin oder Gesprächspartner anbieten. Sie sollten für sich klären, ob Sie selbst auf Grund Ihrer Informationen Ängste haben. Falls dies der Fall ist, sollten Sie sich beraten lassen, was Sie tun können.
Wenn die oder der Betroffene in Ihrer Nachbarschaft signalisiert, dass er oder sie Hilfe möchte, sollten Sie sich dafür zur Verfügung stellen. Solche Hilfe kann ein Gesprächsangebot, aber auch die Begleitung zu einem Termin oder das Wachsam-sein bei Besuchern sein. Allerdings sollten Sie nicht ohne das Wissen der oder des Betroffenen Ihre Informationen an Dritte weitergeben.

Was bedeutet das für Sie als Angehörige oder Angehöriger?

Wenn die oder der Betroffene eine Angehörige oder ein Angehöriger ist, ergeben sich, je nach Ihrem Näheverhältnis zu der oder dem Betroffenen ähnliche Fragen wie auch bei den anderen Beziehungen. Hinzu kommt eine größere Wahrscheinlichkeit, dass Sie in einem Strafverfahren als Zeuge oder Zeugin aussagen sollen. In diesem Fall kann es auch sein, dass Sie ein Aussageverweigerungsrecht haben. Nähere Informationen zur Aussage als Zeuge oder Zeugin und zum Aussageverweigerungsrecht finden Sie unter Ihre Rechte/Strafverfahren#Ermittlungsverfahren
 

Hinweis 1:
Wenn Sie auf Grund Ihrer Informationen annehmen müssen, dass die oder der Betroffene in Ihrem Umfeld eine schwere Straftat erlebt hat und womöglich weitere Straftaten gegen sie oder ihn drohen, sollten Sie – auch ohne ein Einverständnis der oder des Betroffenen – die Polizei informieren.

Hinweis 2:
Unabhängig davon, wie Sie zu der oder dem Betroffenen stehen, kann es sein, dass Sie im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens über Ihr Wissen als Zeuge oder Zeugin aussagen müssen. Nähere Informationen zur Aussage als Zeuge oder Zeugin finden Sie unter Ihre Rechte/Strafverfahren#Ermittlungsverfahren.