Sicherung von Beweisen einer Gewaltstraftat ohne Strafanzeige

Wenn Sie eine Straftat erlebt haben, ist es für ein Ermittlungs- und Strafverfahren wichtig, Beweise des Geschehens zu sichern. Das sind vor allem Sachbeweise wie Spuren, Fotos, Tatgegenstände usw.

Sicherung von Beweisen im Allgemeinen
Grundsätzlich geschieht die Sicherung der Sachbeweise in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft durch die Polizei, die für die Durchführung des Ermittlungsverfahrens zuständig ist. Um die Beweise in einem Ermittlungs- und Strafverfahren erfolgreich nutzen zu können, gibt es für die Polizei und die Staatsanwaltschaft festgelegte Standards, in welcher Form Beweise gesichert werden. Diese Standards sollen eine Verfälschung der Beweise verhindern und eine weitergehende Untersuchung der Beweismittel ermöglichen.

Hinweis:
Wenn die Polizei die Beweismittel sichert, muss sie immer auch ein Ermittlungsverfahren einleiten. Dies geschieht unabhängig davon, ob Sie die Einleitung und die Weiterführung des Verfahrens als Verletzte oder Verletzter wollen.

Sicherung ohne Strafanzeige
Als Verletzte oder Verletzter von häuslicher Gewalt oder einer Sexualstraftat können Sie in einer körperlichen und seelischen Ausnahmesituation sein, in der Sie nicht sofort eine Strafanzeige erstatten wollen oder können. Es kann sein, dass Sie noch Bedenkzeit, Beratung und Unterstützung brauchen. Was können Sie tun? Es ist wichtig, zeitnah zur erlebten Straftat objektive Tatspuren (Sperma usw.) und Verletzungen (Blutergüsse usw.) zu sichern und sachkundig zu dokumentieren, damit diese Beweismittel für ein späteres Ermittlungsverfahren und Strafverfahren nicht verloren gehen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Verletzungen fachkundig und für ein Strafverfahren verwertbar dokumentieren und Spuren sichern zu lassen. In Niedersachsen geschieht dies durch die Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover und mit ihr zusammen arbeitende Kliniken.  
Weitere vergleichbar arbeitende Projekte in Deutschland finden Sie auf der Webseite von terres des femmes.