Unterstützung bei besonderem Bedarf

Einige Straf·taten sind schlimmer als andere.
Man sagt dazu auch:
Das ist eine schwere Straf·tat.
Die Opfer von schweren Straf·taten
haben einen besonderen Bedarf an Unterstützung.
Das bedeutet:
Sie brauchen oft besondere Hilfe.

Psycho·soziale Prozess·begleitung
Für Opfer von schweren Straf·taten gibt es eine Unterstützung im Straf·verfahren:
Die Psycho·soziale Prozess·begleitung.

Was macht die Prozess·begleitung?
Viele Opfer haben Ängste und Zweifel nach einem schlimmen Erlebnis.
Die Prozess·begleitung hilft diesen Opfern im Straf·verfahren.
Dann können sie besser mit ihren Ängsten umgehen.

Welchen Opfern hilft die Prozess·begleitung?
Die Prozess·begleitung ist für Opfer von schweren Straf·taten.
Schwere Straf·taten sind zum Beispiel:
Gewalt·straf·taten:

  • schwere Körper·verletzung
  • versuchter Mord
  • Menschen·handel

Sexual·straf·taten:

  • Missbrauch
  • Vergewaltigung 
  • Zwangs·prostitution

Und die Prozess·begleitung ist für besonders schutz·bedürftige Opfer.
Schutz·bedürftig sind zum Beispiel:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • Menschen mit einer Behinderung
  • Menschen mit einer seelischen Erkrankung
  • überlebende Opfer von einer schweren Straf·tat


Was macht die Prozess·begleitung für das Opfer?
Die Prozess·begleitung ist eine zusätzliche Unterstützung für Opfer.
Die Prozess·begleitung unterstützt die Opfer von Anfang bis zum Ende vom Straf·verfahren.

 

Wichtig:
Das Opfer kann die Unterstützung schon vor dem Straf·verfahren bekommen.
Zum Beispiel vor der Anzeige bei der Polizei.
Auch nach dem Straf·verfahren kann das Opfer die Unterstützung bekommen.
Zum Beispiel durch Hilfe im Alltag.
Dank der Hilfe von der Prozess·begleitung weiß das Opfer:
Das ist der Ablauf von einem Straf·verfahren.
Das sind die Rechte und Pflichten als Opfer und Zeuge.
Und so kennt das Opfer die einzelnen Abschnitte im Straf·verfahren.
Zum Beispiel den Ablauf von einer Haupt·verhandlung.
Bei der Haupt·verhandlung muss das Opfer über das schlimme Erlebnis und die Verletzungen reden.
Deshalb braucht das Opfer für die Haupt·verhandlung viel Mut und Kraft.
Denn das Opfer hat vielleicht viele Sorgen und Ängste.
Das Opfer darf nicht das Gefühl haben:
Ich bin schon wieder in einer schlimmen Situation!
Das Opfer soll das Gefühl haben:
Es ist richtig eine Aussage zu machen.
Ich bin nicht allein.
Ein Straf·verfahren kann sehr anstrengend sein.
Und manchmal dauert ein Straf·verfahren viele Monate.
Die Prozess·begleitung bereitet das Opfer auf das Straf·verfahren vor.
Und die Prozess·begleitung unterstützt das Opfer in dieser Zeit.

 

Was macht die Prozess·begleitung nicht?
Die Prozess·begleitung redet nicht mit dem Opfer
über das schlimme Erlebnis.
Deshalb braucht das Opfer vielleicht noch Unterstützung
von anderen Fach·leuten.
Zum Beispiel von einem Psychologen.
Die Prozess·begleitung macht auch keine Rechts·beratung.
Auch dafür gibt es Fach·leute:
Die Fach·leute heißen Rechts·berater.
Die Prozess·begleitung kann aber bei der Suche
nach anderen Fach·leuten helfen.

Mehr Informationen
Sie wollen mehr Informationen über die Prozess·begleitung?
Dann klicken Sie auf den Link.

Sie kommen dann auf die Internet·seite
vom Jusitz·ministerium Niedersachsen.