Sie werden oder wurden ausgebeutet, misshandelt oder verschleppt

Ausbeutung, Misshandlung und Verschleppung können häufig in Zusammenhang mit Menschenhandel auftreten. Sexuelle Ausbeutung und die Ausbeutung der Arbeitskraft sind verschiedene Formen des Menschenhandels. Menschenhandel ist eine schwerwiegende Straftat, der Sie sich als Betroffene oder Betroffener in den seltensten Fällen allein entziehen können.

Menschenhandel setzt nach deutschem Recht voraus, dass Sie sich als Betroffene oder Betroffener in einer Situation der Hilflosigkeit oder in einer Zwangslage befinden. Die Hilflosigkeit muss durch einen Aufenthalt in einem Ihnen fremden Land begründet sein. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Sie die deutsche Sprache nicht oder nicht gut verstehen, kein Geld haben und bezüglich Unterkunft und Essen auf die Person, die Sie ausbeutet, angewiesen sind.  Eine Zwangslage  kann vorliegen, wenn Sie sich in einer ernsten wirtschaftlichen oder persönlichen Bedrängnis befinden. Für die Annahme einer Zwangslage kommt es nicht darauf an, ob Sie aus einem anderen Staat oder aus Deutschland kommen.

Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung

Wenn Ihre Zwangslage oder Hilflosigkeit im oben beschriebenen Sinn von einem, einer oder mehreren Beschuldigten dazu ausgenutzt wird, Sie zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu sexuellen Handlungen zu bringen, kann der Straftatbestand des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung vorliegen. Wenn Sie unter 21 Jahre alt sind,  gilt dies auch ohne eine Zwangslage oder Hilflosigkeit.

Wenn Sie in dieser Form von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung betroffen sind, sollten Sie sich schnell Beratung und Hilfe in einer Fachberatungsstelle suchen. Auch wenn Sie Angst haben, dass Sie sich in Zusammenhang mit Ihrer Situation strafbar gemacht haben könnten, besteht die Möglichkeit in spezialisierten Beratungsstellen Ihre Lage zu besprechen. Spezialisierte Beratungsstellen in Niedersachsen sind beispielsweise

- die Zentrale Koordinierungs- und Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel (KOBRA) und

- die Fachorganisation für Opfer von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Heiratshandel SOLWODI e.V.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung

Wenn Ihre Zwangslage oder Hilflosigkeit im oben beschriebenen Sinn von einem, einer oder mehreren Beschuldigten dazu ausgenutzt wird, dass Sie für diese Beschuldigten oder für Dritte unter wesentlich schlechteren Bedingungen arbeiten als dies andere Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer bei der gleichen Arbeit normalerweise tun,  kann der Straftatbestand des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft vorliegen. Insbesondere kann dies der Fall sein, wenn Sie für Ihre Arbeit viel weniger Geld erhalten als das, was normalerweise für die Arbeit gezahlt wird,

Wenn Sie unter 21 Jahre alt sind, kommt es nicht darauf an, ob Sie sich in einer Zwangslage oder in einer Situation der Hilflosigkeit befinden. Neben dem Menschenhandel können darüber hinaus noch weitere Straftatbestände erfüllt sein.

Wenn Sie in dieser Form von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung betroffen sind, sollten Sie sich schnell Beratung und Hilfe in einer Fachberatungsstelle suchen. Auch wenn Sie Angst haben, dass Sie sich in Zusammenhang mit Ihrer Situation strafbar gemacht haben könnten, besteht die Möglichkeit in spezialisierten Beratungsstellen Ihre Lage zu besprechen. Spezialisierte Beratungsstelle in Niedersachsen ist beispielsweise die bei der Bildungsvereinigung Arbeit und Leben mit Anlaufstellen in Hannover und Oldenburg angesiedelte Beratungsstelle für Mobile Beschäftigte.
 

Hinweis:

Wenn Sie oder Ihnen nahestehende Menschen sich aktuell bedroht fühlen und Angst haben, sollten Sie sich an auf diese Straftaten spezialisierte Polizeidienststellen wenden. Dabei können die Beraterinnen oder Berater der spezialisierten Einrichtungen Sie unterstützen.