Sie wurden geschlagen oder sonst verletzt

Wenn Sie geschlagen oder sonst verletzt wurden, haben Sie eine Körperverletzung erlebt.
Dies kann in verschiedenen Situationen geschehen sein und damit unterschiedlichen Bedarf an Unterstützung bei Ihnen zur Folge haben:

Körperverletzungen in der Öffentlichkeit (auf der Straße, in öffentlichen oder privaten Gebäuden, bei Veranstaltungen)

Körperverletzungen beschränken sich nicht nur auf den privaten Bereich. Es kommt auch vor, dass es bei öffentlichen Veranstaltungen (Feiern, Partys, etc.) oder im öffentlichen Raum zu Schlägereien oder einem gezielten Angriff kommt.

In diesen Fällen wird meistens die Polizei durch umstehende Leute angerufen, die dann in die Situation eingreift und weitere rechtliche Schritte einleitet.

Sollten Sie aber beispielsweise in der Diskothek verletzt worden sein, ohne dass andere die Situation mitbekommen haben, sollten Sie sobald wie möglich bei der Polizei Anzeige erstatten und Ihre Verletzungen zum Beweis dokumentieren lassen.

Körperverletzung durch Ihren Partner oder Ihre Partnerin

Auch im häuslichen Bereich, in der Beziehung zum Partner oder zur Partnerin, kommt es immer wieder vor, dass geschlagen, getreten, gewürgt, geschubst oder in ähnlicher Weise Gewalt angewendet wird.

Wenn Sie von Ihrem Partner oder Partnerin verletzt worden sind, ist dies genauso eine strafbare Körperverletzung, als wenn es jemand Fremdes war. Im Unterschied zu Verletzungen durch andere Menschen fühlen sich Betroffene von Partnergewalt aber häufig selbst schuldig und trauen sich nicht, darüber zu reden oder sich beraten und behandeln zu lassen oder gar eine Strafanzeige zu erstatten.

In der Mehrzahl solcher Fälle von Verletzungen durch den Partner oder die Partnerin liegt ein Problem vor, das gelöst werden muss, damit es nicht zu weiteren Verletzungen kommt. Die Erfahrung zeigt, dass ohne Eingreifen von außen die Wahrscheinlichkeit erneuter Verletzungen hoch ist. Um das Risiko zu verringern, sollten Sie Anzeige erstatten. Weitere Informationen finden Sie auch unter Sie haben Gewalt durch Ihren Partner/Ihre Partnerin (häusliche Gewalt) erlebt.

Körperliche und seelische Verletzungen

Durch Körperverletzungen können nicht nur offene, manchmal blutende Wunden, blaue Flecken oder innere Verletzungen (physische Verletzungen) entstehen.

In den meisten Fällen führt das Erleben von Gewalt auch zu seelischen Verletzungen. Diese machen sich durch besondere Ängste, Ohnmachtsgefühle bis hin zu Schlafstörungen oder posttraumatische Belastungsstörungen bemerkbar.

Hinweis:
Bei körperlichen Verletzungen ist es in der Regel so, dass Sie zum Arzt gehen und die Verletzung untersuchen und behandeln lassen sollten, damit sie heilen kann und für ein eventuelles späteres gerichtliches Verfahren dokumentiert ist. (Netzwerk ProBeweis)

Ebenso verhält es sich mit seelischen Verletzungen, bei denen Sie durch Beratung, Begleitung oder eine therapeutische Behandlung Erleichterung und Besserung erreichen können.

Anzeigeerstattung

Körperverletzungen sind schwerwiegende Straftaten, die von Polizei und Staatsanwaltschaft immer verfolgt werden müssen, wenn sie davon erfahren. Sie sollten eine erlittene Körperverletzung immer zur Anzeige bringen.